Thomas Hippele befasst sich vorwiegend mit handels- und gesellschaftsrechtlichen sowie vertragsrechtlichen Angelegenheiten und Immaterialgüterrecht, v.a. im grenzüberschreitenden Verhältnis. Ein besonderes Schwergewicht kommt dabei dem südafrikanischen Recht zu. Internationale Erb- und Schiedsangelegenheiten, die Südafrika (und z.T. Länder der SADC-Zone) involvieren, fallen ebenfalls in seinen Aktivitätsbereich.
Handelsrecht, Gesellschafts- und Firmenrecht, Immaterialgüterrecht, Internationales Recht, Schiedsgerichtsbarkeit, Südafrikanisches Recht