In allen Bereichen des Privat-, Steuer- und öffentlichen Rechts begleitet und berät Umbricht Rechtsanwälte AG gemeinnützige Organisationen wie in- oder ausländische Stiftungen, Vereine und Verbände sowie Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) umfassend oder punktuell.
Wir vertreten Sie vor Behörden und Gerichten, beraten Sie in Gründungs-, Veränderungs- oder Compliance-Fragen, erstellen Gutachten oder Second Opinions zu spezifischen Rechtsfragen oder -entwicklungen, oder schulen Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des sich verändernden regulatorischen Umfelds. Dabei verlieren wir den Hintergrund und den Zweck Ihrer Organisation nicht aus den Augen und arbeiten lösungsorientiert im Sinne Ihrer Stakeholder.