Umbricht Rechtsanwälte AG berät und vertritt Institutionen der öffentlichen Hand auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene, sowie in Europarechts- und (Wirtschafts-) Völkerrechtsfragen.
Unsere Klientschaft im öffentlichen Bereich umfasst Behörden, Gemeinwesen, Parlamente, Amtsstellen, Departemente, Gemeinden, öffentlichrechtliche Anstalten sowie Beamte, Amtsinhaber und Regierungsmitglieder. Öffentliches Recht beinhaltet häufig die sorgfältige Abwägung von verschiedenen Interessen. Diese führen wir stets politisch neutral und unabhängig durch. Dies ist eine selbstverständliche Voraussetzung für unsere Gutachter- und Untersuchungstätigkeit. Auch Klienten, welche wir anschliessend in Verfahren vertreten, schätzen im Vorfeld diese ausgewogenen Einschätzungen.
Unser Team führt für Sie Recherchen, Abklärungen, (interne) Untersuchungen und Schulungen durch und übernimmt die Redaktion von Erlassen und Rechtsgutachten. Einige Situationen, welche eventuell auch bei Ihnen auftreten könnten, haben wir unter den folgenden Stichworten beispielhaft zusammengestellt. Dazu zeigen wir ansatzweise unsere Lösungen zu Ihrer Unterstützung auf.
Ihr Gemeinwesen fragt sich, ob es Grundeigentum oder Nachbarrechte enteignen darf.
Ihre Behörde befasst sich mit der Redaktion von Erlassen oder sucht nach geeigneten Regelungsinstrumenten.
Ihre Behörde sieht sich bei Gesuchen um Erteilung einer Konzession oder Bewilligung mit neuen Interpretationsfragen konfrontiert.
Die Qualifizierung einer Ausgabe als gebunden oder neu, ist unklar.
Ihre Gemeinde sucht für die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach einer geeigneten Form der Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Trägern.
Ihr Gemeinwesen muss eine Volksinitiative auf ihre Gültigkeit überprüfen.
Eine Gemeinde muss ihre Bauzone dem neuen Bundesrecht anpassen.
Unser Know-how und die grosse Erfahrung ermöglichen elegante Lösungen und Rat zu umsichtigem Handeln mit Blick auf die internen und externen Zusammenhänge. Einige Situationen, welche eventuell auch bei Ihnen auftreten könnten, haben wir unter den folgenden Stichworten beispielhaft zusammengestellt. Dazu zeigen wir ansatzweise unsere Lösungen zu Ihrer Unterstützung auf.
Ihre Behörde möchte öffentliche Aufgaben auslagern (z.B. Privatisierung, public private partnership).
Ihr Amt erbringt neben ihrer Verwaltungstätigkeit wirtschaftliche Leistungen. Es stellt sich die Frage, wie weit eine solche Unternehmenstätigkeit zulässig ist.
In Ihrer Behörde stellen sich arbeitsrechtliche Fragen betreffend Mitarbeiter oder Behördenmitglieder.
Es stellen sich Fragen des Personalmanagements in Bezug auf die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben.
von der amtsinternen Konfliktbewältigung, über die Beilegung von Konflikten zwischen Staatsgewalten, bis zur Abwehr von Staatshaftungsansprüchen oder Aufsichtsbeschwerden. Beispiele von Institutionen der öffentlichen Hand in Konfliktsituationen finden Sie unten links, unsere Lösungsansätze dazu rechts.
Im Rahmen eines Zusammenarbeitsvertrages zwischen Ihrer Gemeinde und anderen öffentlichen Institutionen sind Streitigkeiten entstanden.
In der Öffentlichkeit wurden die Arbeit Ihrer Amtsstelle oder einzelner Mitarbeiter massiv kritisiert und Missstände angeprangert respektive es wird Ihrer Amtsstelle vorgeworfen, ein Projekt nicht korrekt ausgeführt oder die Kosten massiv überschritten zu haben.
Ihre Behörde oder Ihr Gemeinwesen muss in einem Verwaltungsverfahren Ansprüche abwehren oder durchsetzen.
Ihre Behörde sieht sich mit einer Aufsichtsbeschwerde konfrontiert.
Ihre Behörde sieht sich mit Ansprüchen aus Staatshaftung konfrontiert oder möchte solche geltend machen.
Ihre Gemeinde beklagt sich, eine kantonale Verfügung oder ein Erlass verletze ihre Gemeindeautonomie.
Einem Polizisten wird vorgeworfen, gegen Gefälligkeiten amtsinterne Informationen mitgeteilt zu haben.